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Steuern bei Dachverpachtung: Was das Finanzamt wissen will

Aktualisiert: März 2025 | Lesezeit: 5 Minuten

Pachteinnahmen sind steuerpflichtig. Aber keine Sorge – die steuerliche Behandlung ist unkompliziert. Hier erfahren Sie alles Wichtige.

Einkommensteuer

Pachteinnahmen aus der Dachverpachtung zählen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Sie werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Umsatzsteuer

Als Privatperson oder Kleinunternehmer sind Sie in der Regel von der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmerregelung § 19 UStG). Bei gewerblicher Vermietung kann Umsatzsteuer anfallen.

Gewerbesteuer

Reine Dachverpachtung ist in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig, da es sich um Vermögensverwaltung handelt.

Einmalzahlung vs. jährliche Pacht

Bei einer Einmalzahlung können Sie die Einnahmen über die Vertragslaufzeit verteilen (§ 11 EStG). Das senkt die jährliche Steuerlast erheblich.

Unser Tipp

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die optimale Gestaltung. Die steuerliche Belastung ist in den meisten Fällen überschaubar und schmälert die Pachteinnahmen nur geringfügig.