Steuern bei Dachverpachtung: Was das Finanzamt wissen will
Aktualisiert: März 2025 | Lesezeit: 5 Minuten
Pachteinnahmen sind steuerpflichtig. Aber keine Sorge – die steuerliche Behandlung ist unkompliziert. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Einkommensteuer
Pachteinnahmen aus der Dachverpachtung zählen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Sie werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Umsatzsteuer
Als Privatperson oder Kleinunternehmer sind Sie in der Regel von der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmerregelung § 19 UStG). Bei gewerblicher Vermietung kann Umsatzsteuer anfallen.
Gewerbesteuer
Reine Dachverpachtung ist in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig, da es sich um Vermögensverwaltung handelt.
Einmalzahlung vs. jährliche Pacht
Bei einer Einmalzahlung können Sie die Einnahmen über die Vertragslaufzeit verteilen (§ 11 EStG). Das senkt die jährliche Steuerlast erheblich.
Unser Tipp
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die optimale Gestaltung. Die steuerliche Belastung ist in den meisten Fällen überschaubar und schmälert die Pachteinnahmen nur geringfügig.